Neue Einspeiseregelung


PV- Netzintegration

Das überarbeitete EEG 2012: 

Das Mitte 2011 novellierte und ab Anfang 2012 gültige Erneuerbare-Energien-Gesetz (EG) enhält auch neue Anforderungen, die sich auf die Netzintegration von PV-Anlagen beziehen. Es schreibt die Beteiligung am Einspeisemanagement nun unmissverständlich für Anlagen mit mehr als 100 kW Peakleistung vor und dehnt diese Pflicht gleichzeitig auf kleinere Anlagen aus – allerdings in leicht abgeschwächter Form: Einerseits entfällt die Pflicht, dem Verteilnetzbetreiber auch den Abruf der aktuellen Ist-Leistung zu ermöglichen. Bei Anlagen mit weniger als 30 kWp kann der Betreiber zudem ganz auf eine Vorrichtung zur ferngesteuerten Abregelung verzichten, wenn er im Gegenzug eine generelle Begrenzung der Einspeiseleistung auf 70 Prozent der installierten Generatorleistung in Kauf nimmt.


Abb. 1: Anforderungen des EEG 2012 zur Beteiligung neuer PV-Anlagen am Einspeisemanagement